Photovoltaik
Das Wort Photovoltaik setzt sich aus den beiden griechischen Worten für Licht
und dem Namen des Physikers Alessandro Volta zusammen. Es beschreibt somit die
direkte Umwandlung des Sonnenlichts in elektrische Energie durch Solarzellen.
Solarthermie
Solarthermie bezeichnet die Umwandlung des Sonnenlichts in direkte nutzbare
Wärme. So kann sie zur Gewinnung von Warmwasser und zur Heizungsunterstützung
eingesetzt werden.
Was versteht man unter Solartechnik?
Unter Solartechnik wird umgangssprachlich allgemein die Umwandlung der
Sonnenenergie in elektrische Energie verstanden. Da durch die Sonne in nur 2
Minuten so viel Energie auf die Erde trifft, wie die gesamte Menschheit an einem
Tag verbraucht, zählt die Solartechnik zu den erneuerbaren Energien. Mit einer
noch voraussichtlichen Brenndauer von ca. 5 Milliarden Jahren kann somit auf
eine praktisch unerschöpfliche Energiequelle zurückgegriffen werden.
Eingeschränkt wird das „Anzapfen“ dieser Energiequelle lediglich durch
geographische Breiten, Jahres- und Tageszeiten sowie die Wetterlage. Die
Verwendung der Sonne als Energiequelle reicht weit zurück: Die passive Nutzung
der Sonnenenergie hatten sich
bereits die alten Ägypter in ihrer Architektur zunutze gemacht. Die aktive
Nutzung ist jedoch der Neuzeit zuzuschreiben:
1839 entdeckte Henry Bequerel den sogenannten Photoeffekt und schuf somit die
Grundvoraussetzung der Solarzellen von heute. In Solarzellen werden während des
Photoeffekts unter Zufuhr von Licht oder Wärme positive und negative
Ladungsträger freigesetzt.
Warum Solartechnik?
Allein deutschlandweit sind bereits ca. 5,2 Mio. qm Solarkollektoren verbaut.
Dies bedeutet jetzt schon eine Einsparung von etwa 200 Mio. Litern Heizöl pro
Jahr. Welcher positive Effekt dies auf die Umwelt hat, lässt sich leicht
vorstellen.
Förderung (Einspeisvergütung)
Durch das Gesetzt für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) ist die Vergütung
von Solarstrom festgelegt. So mussten Netzbetreiber und
Energieversorgungsunternehmen Solarstrom von in 2007 errichteten Anlagen mit
mindestens 45,7 Cent/kWh vergüten. Diese Vergütung ist für 20 Jahre ab der
Inbetriebnahme gewährleistet. Für Anlagen an Gebäuden und Lärmschutzwänden bis
30 Kilowatt ist eine Vergütung von 57,4 Cent/kWh, ab 30 Kilowatt von 54,6